Recht auf besondere Fürsorge
und Förderung bei Behinderung
Du hast das Recht auf Unterstützung, falls du eine geistige oder körperliche Behinderung hast.
Das bedeutet, dass du Hilfe bei der Bewältigung aller alltäglichen Situationen bekommen und diese einfordern darfst.
Sitzt du zum Beispiel im Rollstuhl, muss die Wohnung oder das Haus, in der/dem du wohnst, rollstuhlgerecht sein.
Du solltest möglichst alle Dinge machen können, die ein Kind ohne Rollstuhl auch machen kann.
(Artikel 23)